Montag, 6. April 2009

Soll jetzt also ein Aprilscherz zu einer Fälschung aufgebauscht werden, um den "Fall" dann juristisch "aufarbeiten" zu können?

Nachdem rechtzeitig zum 1. April das Bedingungslose Grundeinkommen eingeführt werden konnte, und im Internet unter der extra eingerichteten Website der Bundesagentur für Einkommen auch ein entsprechendes Antragsformular abrufbar war (und immer noch ist(!)), begann die Sache eine gewisse Eigendynamik zu entwickeln. ...

Viele Bürgerinnen und Bürger freuten sich, und beantragten ihr Grundeinkommen.

Die BA beeilte sich daraufhin, zu dementieren, bat "alle Bürgerinnen und Bürger davon abzusehen, Anträge nach Nürnberg zu senden" und drohte mit der "Prüfung juristischer Schritte". Die Presse berichtete übereinstimmend von der "Fälschung einer Internetseite" ... 150 Spiegelleser dagegen wählten den Fake auf den dritten Platz einer Aprilscherzhitliste (Bundesagentur für Einkommen Platz 3).

Als vorläufigen Höhepunkt verschickte die BA dann am 5. April 2009 eine Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung (pdf) an den Initiator Ralph Boes, und forderte die bedingungslose Kapitulation. ... In einem weiteren Schritt erwartet die BA nun, daß die BE sich uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich verpflichtet, „für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss eines Fortsetzungszusammenhangs
1. eine Vertragsstrafe i.H.v 5.000 Euro an die BA zu zahlen
2. der BA alle Schäden zu ersetzen, die durch die oben angeführten Handlungen entstanden sind und noch entstehen werden
3. der BA durch die weitere Geltendmachung ihrer Rechte entstehende Kosten zu ersetzen.“ ...

Die Berliner Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e. V. eröffnete deshalb am 7. April eine CharmeOffensive wider diesen BehördenBierErnst.




Weblinks (ex. http://aktuelles.archiv-grundeinkommen.de)

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