Immer mehr Bundesländer gehen dazu über, das Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsentscheidungen abzuschaffen. Wer mit einem Bescheid nicht einverstanden ist, kann bisher noch einfach, günstig und formlos Widerspruch einlegen - die Behörde muss ihre Entscheidung überprüfen. Um deren Aufwand zu verringern und um die Bürokratie abzubauen, soll der Bürger gleich vor Gericht klagen. Doch das ist aufwändig und teuer. Namhafte Juristen und Verwaltungsexperten beklagen deshalb gegenüber Frontal21 einen "Abbau von Bürgerrechten". ... weiter
Samstag, 5. Juli 2008
Widerspruch zwecklos
Montag, 9. Juni 2008
Engherzigkeit und Kleinmut statt Vertrauen
Eine (pointierte) Zusammenfassung des Gastbeitrags "Integration statt Ausstieg" von Julian Nida-Rümelin zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) in fr-online vom 05.06.2008
- Die Befürworter des BGE sind suspekte Radikale, die sich nicht in das etablierte Parteienspektrum zwischen rechts und links einordnen lassen.
- Die Idee des BGE hat seinen Wurzelgrund in anarchistischem Gedankengut des 19. Jh. und utopischem Sozialismus. Hinzu kommt die (postmoderne) These vom Ende der Arbeitsgesellschaft, die empirisch aber nicht belegt ist.
- "Konzeptionen des bedingungslosen Grundeinkommens gehen mit der Vision eines Reiches der Freiheit einher: Jeder kann zu jedem Zeitpunkt entscheiden, ob er der Erwerbsarbeit nachgehen will, ob er andere Arbeiten aufnehmen (bürgerschaftliches Engagement, Familienarbeit …) oder sich der Muße widmen will. Da Erwerbsarbeit nicht mehr notwendig ist, würde durch das bedingungslose Grundeinkommen zum ersten Mal der Zwang zur Arbeit nicht nur für einige wenige, sondern für alle im arbeitsfähigen Alter entfallen".
- "Zentrales Argument" [? doch wohl eher empirisch nicht belegbare Behauptung ...] gegen das BGE "ist die zu erwartende fundamentale Spaltung der Gesellschaft, in sozialer, kultureller und geschlechtlicher Hinsicht".
- Die soziale Spaltung:
Die Anforderungen des gegenwärtig etablierten Arbeitsmarktes sind sakrosankt. Da die Handlungsoptionen, die das BGE eröffnen würde, dem zuwiderlaufen, kommt es unweigerlich zu einer Verschärfung der Spaltung zwischen denen, die sich in dem derzeitigen System wohlfühlen, weil sie zu den "Gewinnern" gehören und denen, die zu den Verlierern [im derzeit ja überhaupt nicht vorhandenen "freien" Arbeitsmarkt] zählen. - Die kulturelle Spaltung:
Da nur die etablierte Erwerbsarbeit "gute" Arbeit ist, würde die Einführung eines BGE die kulturellen Millieus noch weiter spalten, da unsere Gesellschaft, unser ganzes Ausbildungs- und Erziehungssystem etc. dahingehend ausgelegt und optimiert ist, alles immer endgültiger und abschließender erklären zu wollen und möglichst viele problemlos funktionierende Mietlinge für die Sicherung des Shareholder Value hervorzubringen. Außerdem verlören staatliche Organe im Verein mit wirtschaftlichen und anderen Interessenverbänden Steuerungs- und Lenkungsspielraum, die diese (Herrschafts)Verhältnisse sichern helfen. - Die Gender-Spaltung:
Durch die Einführung eines BGE würden spezifische Geschlechterrollen - vor allem in traditionellen Migrantenmillieus - festgeschrieben. Das Thema Berufstätigkeit der Ehefrau [sic!] wäre damit endgültig erledigt. - Da mir ein freier, mündiger und selbstbestimmter Bürger suspekt ist - bzw. ich eine "Erziehung zur Freiheit" (F. Schiller) nicht für möglich halte, plädiere ich für eine allumfassende und verpflichtende Standard-Erwerbsbiographie für alle arbeitsfähigen Bürgerinnen und Bürger! Darüberhinaus bin ich aus den gleichen Erwägungen auch für die stärkere Integration der älteren Generationen jenseits des Ruhestandsalters in die Arbeitsgesellschaft der Zukunft!
Weblinks
- Hier setzt sich der Blogger Roger Beathacker mit dem selben Artikel auseinander: Julian Nida-Rümelin zum Bedingungslosen Grundeinkommen - Kritik der Kritik
- Replik auf Julian Nida-Rümelin von Sascha Liebermann: Freiheit und Selbstbestimmung statt bevormundender Integration.
Donnerstag, 17. April 2008
Ist eine 32€-Ordnungswidrigkeit rund 20-fache Steuergeldkosten wert ?
Wiesbadener Grundeinkommens-Initiative fordert Staatsanwaltschaft auf: Rechtsgrundsatz der Ungleichbehandlung von Ungleichem gegenüber Hartz IVBetroffenen anzuwenden
Weil eine Wiesbadener Hartz IV-Betroffene aus dem kargen 347€-Regelsatz eine 32€-Ordnungswidrigkeit nicht bezahlen konnte, soll sie nun 3 Tage Erzwingungshaft abbüßen und zusätzlich die durch Mahnungen verdoppelte Summe von 66 € zahlen. Das sei ein „übliches Druckmittel“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hartmut Ferse, gegenüber der Frankfurter Rundschau vom 12. April.
Zwischen der Ordnungswidrigkeit im Jahre 2005 und dem Landgerichts-Beschluss zur Zulässigkeit der Haft im März 2008 liegt ein bürokratischer Marathon vom Ordnungsamt durch sämtliche Gerichtsinstanzen bis hin zur Staatsanwaltschaft, den die Wiesbadener Initiative Grundeinkommen für unverhältnismäßig hält. Nach ihrer Schätzung dürfte auf diesem Rechtsweg etwa das 20-fache der Ursprungssumme von 32 € entstanden sein, grob geschätzt rund 600 €.
Darüber hinaus teilt die im Januar diesen Jahres gegründete Wiesbadener Initiative Grundeinkommen ebenfalls nicht die Haltung der Staatsanwaltschaft: „Wir müssen alle gleich behandeln“. Das widerspricht nach Einschätzung der Initiative dem aus dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleiteten differenzierten Rechtsgrundsatz des Willkürverbots. Danach darf der Staat nicht willkürlich wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Insofern rügt die Grundeinkommensinitiative, dass ein in finanzieller Armut lebender Bürger willkürlich genauso behandelt wird wie einer, der ohne Not ein Bußgeld zahlen könnte, wenn er nur wollte.
Die Betroffene wäre bei auskömmlicher Lebensgrundlage durch ein von einem breiten gesellschaftlichen Spektrum gefordertes Bedingungsloses Grundeinkommen auch gar nicht erst in die Not gekommen, wegen 32 € von der Staatsgewalt mit Gefängnis bedroht zu werden. Die Initiative teilt die Einschätzung des Thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus, der jüngst beim Kolpingwerk auf einer Veranstaltung zum Bedingungslosen Grundeinkommen kritisierte, dass staatliche Organe glaubten, die Bürger zu sehr belehren und betreuen zu müssen. Althaus mahnte an, stattdessen „den Bürgern mehr zuzutrauen“.
TERMIN: Infostand und Sammlung , um der Betroffenen Gefängnis zu ersparen:
Wiesbaden, 17. April 2008
Brigitte Vallenthin
Presse
Wiesbadener Initiative Grundeinkommen
Du bist der GRUND für ein EINKOMMEN
fon 0611- 172 12 21
mobil 0160 - 912 794 65
email info@grundeinkommen-wiesbaden.de
web www.grundeinkommen-wiesbaden.de
Dienstag, 25. März 2008
Samstag, 15. März 2008
Kleine Stichwortliste
- Peer to Peer (P2P):
- Suche bei google nach "'peer to peer' Kommunikation"
- CoForum: P2P
- Zu der Überlegung, ein eigenes Wiki anzulegen:
- Es gibt bereits zwei BGE-Wikis: UnternimmDieZukunft-Wiki und "Grundeinkommen" bei freie-gesellschaft.de (s.a.: unverdient-wiki: Grundeinkommen)
- Frage: Sollten wir uns nicht vielleicht lieber dort beteiligen und einbringen? (um einer Zergliederung in (zu viele) Einzelprojekte entgegenzuwirken)
- Aktionen überlegen und geeignete Orte suchen:
- (Geld)Kostenlose Fahrradwartung
- Mobiler Umsonstladen
- siehe auch: Weblinks
Dienstag, 11. März 2008
Mehr Metzger in die Parlamente !
Wiesbadener Grundeinkommens-Initiative unterstützt NRW-Volksinitiative für kandidatenbezogenes Wahlrecht
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Brigitte Vallenthin (mitte) beim “Mehr Demokratie”-Aktionscamp in Düsseldorf Bild-Coppyright: Mehr Demokratie |
Für die Initiative Grundeinkommen Wiesbaden unterstützte Brigitte Vallenthin, den „OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE“ sowie den Verein „Mehr Demokratie“ beim Endspurt für die Volksinitiative zur Einführung eines kandidatenbezogenen Wahlrechts auch in Nordrhein Westfalen. Mehr als 120 Menschen aus ganz Deutschland beteiligen sich am Düsseldorfer Aktionscamp, um die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Unterschriften zusammen zu bringen. Über 1.000 sind es täglich. Und 57.000 Unterstützer haben bis jetzt unterzeichnet. So rückt das Ziel von 66.152 erforderlichen Unterschriften bis zum 21. März in greifbare Nähe.
„Dagmar Metzgers couragiertes Eintreten für Glaubwürdigkeit und mehr Demokratie in den Parlamenten, gib noch größere Motivation fürs Stimmen-Sammeln,“ stellt Brigitte Vallenthin fest: „Wir brauchen viel mehr direkt gewählte Metzger in den Parlamenten als blind fahnentreue Parteisoldaten.“
siehe auch:
www.neues-wahlrecht.de
Wiesbaden, 10. März 2008
Brigitte Vallenthin
Presse
Wiesbadener Initiative Grundeinkommen
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Dienstag, 26. Februar 2008
Das Mittel gegen das Lichtenstein-Syndrom: Bedingungsloses Grundeinkommen
Wiesbadener Grundeinkommens-Initiative empfiehlt: Keine Steuern – keine Schlupflöcher !
“Das hätten die kreativen Pioniere eines Konzepts des Bedingungslosen Grundeinkommens in Verbindung mit der größten Steuervereinfachung wohl kaum geahnt - dass ihre Idee auch noch das Mittel gegen das Lichtenstein-Syndrom sein könnte,“ erklärt Brigitte Vallenthin für die “Initiative Grundeinkommen Wiesbaden“.
Die erwähnten Pioniere sind Götz Werner und Benediktus Hardorp aus Deutschland sowie Enno Schmidt und Daniel Häni aus der Schweiz. Sie haben für die Umsetzung des Bedingungslosen Grundeinkommens das Konzept einer alleinigen Erhebung sämtlicher Steuern durch die Mehrwertsteuer entwickelt.
“Die brauchen für die Steuererklärung noch nicht einmal einen Bierdeckel, wie einst Friedrich März,“ stellt Vallenthin begeistert fest. “Und so gibt es kein Entrinnen: Ob Frühstücksbrötchen oder Ferrari - alle Steuern werden gerecht und gleich an der Ladenkasse abgerechnet“, führt die Sprecherin der Wiesbadener Initiative weiter aus und fährt fort: “Das geniale daran: Keine Steuern – keine Schlupflöcher!“
siehe auch:
http://www.unternimm-die-zukunft.de
http://www.initiative-grundeinkommen.ch
Wiesbaden, 26. Februar 2008
Brigitte Vallenthin
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Sonntag, 10. Februar 2008
Über uns
Anfang 2008 haben wir uns gegründet, um die Idee des Grundeinkommens auch hier in der Region Wiesbaden offensiv zu vertreten und bekannter zu machen. Zugleich geht es uns darum, gemeinsam die Positionen und Hintergründe in Sachen Grundeinkommen auszuloten.
Welches Menschenbild, welche Vision von Gesellschaft vertreten wir? Welche Wege der Umsetzung, welche Finanzierungsmöglichkeiten sehen wir? Zu diesen Fragen wollen wir Experten hinzuziehen, mit denen wir gemeinsam diskutieren.
Natürlich geht es auch darum, was hier in Wiesbaden und Umgebung getan werden kann, um der Vision des Grundeinkommens näher zu kommen – mit Aktionen und Initiativen zur Tagespolitik. Zugleich wollen wir in einem offenen Bündnis mit deutschlandweiten Initiativen kooperieren – wie z. B. der Initiative “Freiheit statt Vollbeschäftigung”, und der Initiative “Unternimm die Zukunft”.
Die Wiesbadener Initiative Grundeinkommen tritt für ein Grundeinkommen ein, das die folgenden vier Kriterien erfüllt: individuell, existenzsichernd, ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Arbeitszwang.
Darüber hinaus beteiligen wir uns auch am Kampf für die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte, für die das existenzsichernde Grundeinkommen eine unverzichtbare Basis darstellt.
Ein weiteres Motiv für unser Engagement läßt sich vielleicht am besten so ausdrücken:
“Wir arbeiten lieber für MENSCHEN als für Geld!”
Grundeinkommen für alle – der Start in die Bürgergesellschaft!
Wir sehen im Grundeinkommen nicht nur ein Mittel zur Armutsbekämpfung, sondern wir verstehen es als Teil einer umfassenden gesellschaftlichen Erneuerung in Richtung eines freiheitlichen und solidarischen Gemeinwesens. In diesem Zusammenhang sind uns folgende Aspekte wichtig:
- ein Menschenbild, das Freiheit und individuelle Entfaltungsmöglichkeiten in den Mittelpunkt stellt
- soziale Grundrechte, die für alle Menschen gelten
- ein solidarisches Verhältnis von Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft
- die Vision eines Gemeinwesens, das von der Zivilgesellschaft getragen wird
- ein neuer Arbeitsbegriff, der auf die freie Initiative des Einzelnen setzt und soziale sowie kulturelle Leistungen voll anerkennt.
Weblinks
Dienstag, 8. Januar 2008
“Wiesbadener Initiative Grundeinkommen” gegründet
Die “Wiesbadener Initiative Grundeinkommen” wurde heute von Interessierten für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens und Mitgliedern der Hartz4-Plattform, Wiesbaden, in Wiesbaden gegründet. Die Initiative trifft sich jeden ersten Donnerstag im Monat, 19 Uhr, im “Café Parterre”, Wiesbaden, Westendstraße 24 Ecke Scharnhorststraße.
Die “Wiesbadener Initiative Grundeinkommen” engagiert sich für ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das
- eine menschenwürdige Existenz und gesellschaftliche sowie kulturelle Teilhabe sichert,
- mit individuellem, lebenslangem Rechtsanspruch verbunden ist,
- keine Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und
- nicht mit Arbeitszwang verbunden ist.
Die Bürgerinitiative arbeitet partei-, gewerkschafts- und organisationsunabhängig. Sie will ihre Ziele mit der Förderung einer Kultur des Miteinander statt Gegeneinander durch Informations- und Öffentlichkeitsarbeit erreichen. Sprecherin ist Brigitte Vallenthin.
Einladung zur ersten Informations- und Diskussions-Veranstaltung mit Vertretern des bundesweiten “Netzwerk Grundeinkommen”:
Samstag, 12. Januar, 19.30 Uhr, “Café Parterre”, Wiesbaden, Westendstraße 24 Ecke Scharnhorststraße:
Emanzipatorischer Sozialstaat und Bedingungsloses Grundeinkommen(Matthias Dilthey, Wirtschaftswissenschaftler, Erlangen)
Erfolge und Erfahrungen der Kölner Initiative Grundeinkommen(Christoph Schlee, Filmemacher, Köln)
Moderation: Brigitte Vallenthin
Wiesbaden, 08.01.08
Brigitte Vallenthin
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Mittwoch, 2. Januar 2008
Weblinks
- (pdf) designing society Das bedingungslose Grundeinkommen als gesellschaftsgestaltendes Element (Diplomarbeit von Jördis Heizmann)
Dienstag, 1. Januar 2008
Impressum
Wiesbadener Initiative Grundeinkommen
- Wir arbeiten lieber für Menschen als für Geld -
email: info@grundeinkommen-wiesbaden.de
web: http://www.grundeinkommen-wiesbaden.de
Design:
In Anlehnung und unter Verwendung der Vorlagen der Initiative für ein Bedingungsloses Grundeinkommen in Köln,
Kontakt:
Jördis Heizmann
www.kreadis.de
Mail an Jördis Heizmann
CMS: Redaxo
Wartung:
Lukas Godulla
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Wir berufen uns auf: § 8 Abs. 4 UWG. Im übrigen verweisen wir bei allen Streitfragen auf §226 BGB.
Sollte dennoch ohne vorherige Kontaktaufnahme eine anwaltliche Abmahnung erfolgen, haben Sie die damit verbundenen Kosten allein zu tragen.